Die Aufgaben des Elternausschusses ergeben sich aus der „Elternaus-schussverordnung“ vom 16. Juli 1991.
Demnach hat der Elternausschuss folgende Aufgabe:
Die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern. Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertagesstätte geben.
Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuss regelmäßig über die Arbeit in der Kindertagesstätte. Sie haben den Elternausschuss vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von:
- Grundsätze über die Aufnahme von Kindern,
- Öffnungs- und Ferienzeiten,
- Inhalten und Formen der Erziehungsarbeit, insbesondere bei Einführung neuer pädagogischer Programme,
- baulichen Veränderungen und sonstigen, die Ausstattung der Kindertagesstätte betreffende Maßnahmen,
- Gruppengrößen und Personalschlüssel